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   BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70   

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https://dejure.org/1970,8292
BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70 (https://dejure.org/1970,8292)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1970 - 3 StR 79/70 (https://dejure.org/1970,8292)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 3 StR 79/70 (https://dejure.org/1970,8292)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug - Betrug in einem besonders schwerem Falle in Tateinheit mit Untreue und Urkundenfälschung - Nichtbelehrung eines Zeugen über dessen Zeugnisverweigerungsrecht als Verfahrensfehler - Voraussetzungen einer erheblichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1953 - 3 StR 464/53
    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    Es reicht aus, wenn aus dem Urteilszusammenhang mit hinreichender Deutlichkeit hervorgeht, daß durch das Vorgehen des Angeklagten eine sehr große Anzahl von Personen oder Firmen geschädigt wurden und daß der vom Angeklagten herbeigeführte Schaden sehr hoch ist (BGH 3 StR 464/53 vom 17. Dezember 1953 S. 4; 5 StR 740/53 vom 18. Mai 1954, S. 3-4).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    Zwar müssen auch bei einer fortgesetzten Tat die einzelnen Handlungen entsprechend § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO im Urteil so festgestellt werden, daß der Verstoß des Täters gegen das angewandte Strafgesetz erkennbar ist (BGH 1 StR 206/53 vom 9. Juni 1953 S. 7).
  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    Auch Blankettfälschungen sind Urkundenfälschungen (BGHSt 5, 295).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 740/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    Es reicht aus, wenn aus dem Urteilszusammenhang mit hinreichender Deutlichkeit hervorgeht, daß durch das Vorgehen des Angeklagten eine sehr große Anzahl von Personen oder Firmen geschädigt wurden und daß der vom Angeklagten herbeigeführte Schaden sehr hoch ist (BGH 3 StR 464/53 vom 17. Dezember 1953 S. 4; 5 StR 740/53 vom 18. Mai 1954, S. 3-4).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    § 53 StPO kennt - anders als § 52 StPO für die dort genannten Gruppen von Zeugen - keine Verpflichtung zur Belehrung der Geheimnisträger über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (so schon RGSt 66, 273, 275; siehe auch BGHSt 18, 146, 150) [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62].
  • RG, 26.04.1932 - I 272/32

    1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung

    Auszug aus BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70
    § 53 StPO kennt - anders als § 52 StPO für die dort genannten Gruppen von Zeugen - keine Verpflichtung zur Belehrung der Geheimnisträger über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (so schon RGSt 66, 273, 275; siehe auch BGHSt 18, 146, 150) [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62].
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